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Gericht: Viele Abmahnungen können Zeichen für Missbrauch sein

Montag, 23. Dez. 2013 12:31 - [tj] - Quelle: pcgh.de

Werden in kurzer Zeit sehr viele Abmahnungen verschickt, kann das laut dem OLG Nürnberg auf einen Missbrauch hinweisen.

Zur Zeit beherrscht der Streaming-Abmahn-Skandal rund um die Kanzlei U+C und die Archive AG die Schlagzeilen. Das allgemeine Verständnis geht derzeit davon aus, dass die Abmahnungen unwirksam sind. Stattdessen stehen mittlerweile die Abmahner selbst im Visier der Justiz. Das Oberlandgericht Nürnberg hat nun zudem in einem anderen Abmahnfall gegen die Abmahner entschieden. Konkret ging es um Abmahnungen aufgrund fehlender Impressums-Angaben auf Facebook.

Als Folge hatte ein IT-Unternehmer 199 Abmahnungen an andere Wettbewerber verschickt. Aus der Anzahl der Abmahnungen und dem Streitwert, der deutlich über dem Kapital des klagenden Unternehmens lag, folgerten die Richter, dass die Massen-Abmahnungen einen Rechtsmissbrauch darstellen. Zwar seien die Abmahnungen generell zulässig gewesen, aufgrund des beanstandeten Rechtsmissbrauches bestünde aber kein Anspruch mehr.

Das klagende Unternehmen verfügte über ein Stammkapital von 25.000 Euro. Dazu gab es einen Gewinn von 41.000 Euro. Die veranschlagten Anwaltskosten lagen bei 53.000 Euro, die daraus resultierenden Prozesskosten wurden mit 250.000 Euro angegeben. Als Folge stehe die Abmahnung in keinem Verhältnis zu der unternehmerischen Tätigkeit.

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