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Gericht: Geteiltes Internet kann in Filesharing-Fällen schützen

Freitag, 03. Jan. 2014 15:22 - [tj] - Quelle: heise.de

Wer einen Interzugang mit mehreren Personen teilt kann möglicherweise auch als Inhaber nicht ohne weitere Beweisführung für Filesharing-Vergehen belangt werden.

Ein interessantes Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 4. November 2013 (Az. I-22 W 60/13), das derzeit durch die Medien geht, könnte beschuldigten Personen in Filesharing-Fällen zur Seite stehen. Demnach begeht ein Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen nicht automatisch eine Rechtsverletzung, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Internetzugang auch für andere Personen frei zugänglich war, etwa für die eigenen Kinder.

Wie etwa Heise berichtet, erfüllt der Anschlussinhaber laut dem Urteil seine Darlegungslast, wenn dieser "seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen können".

Behandelt wurde ein Fall, in dessen Rahmen dem Anschlussinhaber eines Internetzugangs vorgeworfen wurde, eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den russischen Film "Double" begannen zu haben. Nachdem der Beklagte Wiederspruch gegen eine erste Entscheidung des Landgerichts Bielefeld als Vorinstanz eingelegt hatte und der Rechteinhaber von einer weiteren Verfolgung absah, musste darüber entschieden werden, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat.

Das Gericht entschied diese zu gleicher Maßen auf beide Parteien aufzuteilen.

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