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Datenschutzützer sehen gefährlichen Trend zur Überwachung

Freitag, 19. Nov. 2004 12:35 - [al] - Quelle: datenschutz.de

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, drückte in seiner Rede auf der 28. Datenschutzfachtagung in Köln Besorgnis über die Probleme durch wachsende Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten aus.

Pressemitteilung

Bonn, den 18. November 2004 - Auf der in Köln stattfindenden 28. Datenschutzfachtagung (DAFTA), die unter dem Leitthema "Orwell´s 1984 - 20 Jahre danach" steht, wies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in seiner heutigen Rede auf die Probleme wachsender Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten hin. Er forderte eine verstärkte öffentliche Auseinandersetzung mit den Gefährdungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die mit dem Einsatz neuer Technologien verbunden sind.

Schaar führte aus: „Die aktuellen Sicherheitsrisiken erklären die Entwicklung zu mehr Kontrolle und Überwachung nur zum Teil. Vielmehr sehe ich einen generellen gefährlichen Trend sowohl beim Staat als auch in der Wirtschaft, Risiken und Gefahren durch mehr Überwachung und Kontrolle beizukommen.“ Schaar appellierte an den Staat, mehr auf die Selbstverantwortung der Bürger zu setzen, anstatt immer umfangreichere Kontrollen zu installieren. Der Wirtschaft sei zuzumuten, gewisse Risiken zugunsten eines fairen und gleichberechtigten Umgangs mit ihren Kunden hinzunehmen.

Im Einzelnen forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte:
  • Die Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation müssen angesichts der stark angestiegenen Anzahl der Überwachungsmaßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und Effektivität reformiert werden.
  • Die auf EU-Ebene diskutierte Verpflichtung zur generellen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat muss unterbleiben.
  • Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum „Großen Lauschangriff“ müssen dessen tragende Grundsätze, insbesondere zur Wahrung des absolut geschützten Kernbereichs der Privatsphäre, auch bei den anderen Befugnissen zur verdeckten Ermittlung berücksichtigt werden.
  • Auch die Wirtschaft muss bei ihrer Datenverarbeitung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Transparenz berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Scoringsysteme und die Sammlung personenbezogener Kundendaten.
  • Kreditauskunfteien sollten sich grundsätzlich auf branchenspezifische Systeme beschränken.
  • Genetische Tests sollten wirksam gesetzlich begrenzt werden.
  • Strafbarkeitslücken bei der privaten Verwendung von technischen Systemen zur Lokalisierung von Dritten sollten zügig geschlossen werden.
  • Technische Systeme müssen so gestaltet werden, dass eine heimliche Überwachung der Nutzer unterbleibt. Problematisch ist insb. sog. „E.T-Software“, die Angaben über das Internet an Hersteller übermittelt.
  • RFID-Chips sollten so gestaltet werden, dass der Nutzer den Inhalt auslesen und die Sendefunktion deaktivieren kann.
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