Ein Minderungsrecht für stationäre Internetanschlüsse wie DSL- und Kabelanschlüsse wurde bereits eingeführt. Künftig soll das Minderungsrecht auch für die Mobilfunkanbieter gelten.
Wie der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärt, habe die Diskussion um ein Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge bereits zur Festlegung der ersten Eckpunkte geführt. Ziel des Prozesses ist es, den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihr Recht auf die vertraglich festgelegte Internetgeschwindigkeit auch über das Mobilfunknetz geltend zu machen.
Das größte Problem bei der Minderleistung im Mobilfunknetz ist die Feststellung der eigentlichen Leistung, da diese stark Standort abhängig ist. Die Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze variiert je nach Region, allerdings soll dabei nicht die Netzqualität, sondern die Internetgeschwindigkeit bei gutem Empfang gemessen werden.
Die Bundesnetzagentur plant deshalb auch verschiedene Abschläge für Kunden in Ballungsräumen von bis zu 75 Prozent in halbstädtischen Bereichen von 85 Prozent und für Nutzer im ländlichen Gebieten von bis zu 90 Prozent.
Angesicht der maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s sollen sich bei den Abschlägen für die meisten Endkunden aber immer noch hohe Datenübertragungen realisieren lassen, wie die Behörde betont.
Um Minderungsansprüche im Mobilfunk geltend zu machen, sind deshalb auch 30 Messungen an fünf Kalendertagen mit einem von der Bundesnetzagentur geplanten Testtool eingeplant. Wann genauen die Allgemeinverfügung zu der Minderungsregelung für Mobilfunk-Internetzugängen zu rechnen sei, konnte allerdings noch nicht beantwortet werden.