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Heimliche Online-Durchsuchungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Mittwoch, 27. Feb. 2008 10:54 - [jp]

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das heimliche Online-Durchsuchungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Initiative "naiin" begrüßt das Urteil.

Pressemitteilung von naiin

Online-Durchsuchungen unter richterlichen Vorbehalt stellen! - naiin begrüßt Urteil aus Karlsruhe

Parlamentarische Kontrollgremien sollen Strafverfolgungsbehörden auf die Finger schauen

Berlin (27.02.2008) - Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) hat die am Mittwoch verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "heimliche Online-Durchsuchungen" begrüßt. Der Erste Senat hatte zuvor eine Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, die der Sicherheitsbehörde ausdrücklich den heimlichen Zugriff auf Computer und Dateien von Verdächtigen gestattet, als unvereinbar mit dem Grundgesetz und für nichtig erklärt.

Zugleich mahnte naiin die Parteien der Großen Koalition im Hinblick auf eine mögliche bundesweite Einführung des Ermittlungsinstruments zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien und von Bürgerrechten. "Angesichts der gegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus ist es zwar notwendig, den Strafverfolgungsbehörden das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchungen an die Hand zu geben. Derlei Maßnahmen sollten allerdings stets unter richterlichen Vorbehalt stehen", fordert naiin-Präsident Arthur Wetzel.

Darüber hinaus plädiert die Initiative, die sich im Auftrag der deutschen Internet-Wirtschaft der Bekämpfung von Online-Kriminalität widmet, dafür, parlamentarische Kontrollgremien einzusetzen, die den rechtmäßigen Einsatz von "heimlichen Online-Durchsuchungen" durch die Strafverfolgungsbehörden überwachen und sicher stellen. Auch sollten Betroffene ähnlich wie beim Lauschangriff im Nachhinein - auch wenn erst nach Abschluss der Ermittlungen - über den Eingriff in ihre Privatsphäre informiert werden.

Außerdem fordert naiin, den Einsatz des Ermittlungsinstruments schon per Gesetz ausschließlich auf die Terrorismus-Abwehr zu begrenzen. "Zwischen einem Staat, der seine Bürger beschützt, und einem Überwachungsstaat sollten Welten liegen. Dieser Unterschied muss deutlich werden. Und das bedeutet, dass Maßnahmen wie 'heimliche Online-Durchsuchungen' nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere Ermittlungsmethoden scheitern", so Wetzel.
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