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Homepage-Anbieter haftet für Gästebucheinträge

Donnerstag, 11. Jul. 2002 08:18 - [fs]

Das Landgericht Düsseldorf hat den Beschluss des Landgericht Trier bestätigt. Demnach sind Homepage-Anbieter für den Inhalt Ihrer Gästebücher verantwortlich. Sobald sich andere Teile der Homepage geändert haben und beleidigende und rechtsverletztende Beiträge im Gästebuch erhalten bleiben, gelten diese Inhalte als eigene Inhalte. Demnach ist der Administrator für den Inhalt der Gästebucheinträge haftbar.

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