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Bundesregierung plant Zulassung von "Hoverboards"

Mittwoch, 02. Aug. 2017 14:01 - [ar]

Wer aktuell in Deutschland ein sogenanntes "Hoverboards" auf einem Bürgersteig oder öffentlicher Straße nutzt, macht sich strafbar. Dies will die Bundesregierung nun ändern.

Die Benutzung von elektrisch angetriebenen Hilfsfahrzeugen wie E-Tretroller, E-Skateboards und E-Wheels ist im öffentlichen Straußenraum von Deutschland nicht legal. Eigentlich müssen alle Fahrzeuge die einen Motor besitzen und schneller als 6 km/h fahren für den Straßenverkehr gesondert zugelassen werden, da die "Hoverboards" aber keinerlei Schutz oder Erkennung tragen, dürfen diese in Deutschland nur auf Privatgrundstücken verwendet werden.

Die Bundesregierung allerdings begrüßt die neuen umweltfreundlichen Verkehrs- und Fortbewegungsmittel und möchte die Gesetze nun im Sinne einer neuen Mobilitätskultur ändern. Weiterhin stehe aber die Sicherheit im Straßenverkehr und der Schutz der aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Bislang sind in Deutschland nur Segways über eine Sonderverordnung seit 2009 in Deutschland zugelassen.

Wie genau die Änderung für die "Hoverboards" und anderen elektronisch betriebenen Hilfsfahrzeuge aussehen könnte, wurde noch nicht formuliert.

Bundesregierung plant Zulassung von "Hoverboards"
(Bild: Swagtron als "Hoverboard")

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