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Media Markt: Lasst euch doch verarschen!

Mittwoch, 05. Jan. 2005 19:56 - [fs] - Quelle:

Media Markts Slogan "Lasst euch nicht verarschen!" könnte nach hinten los gehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtet von erheblichen Preiserhöhungen in den letzten Tagen des Jahres 2004, so dass die Preise inklusive des Nachlass der Mehrwertsteuer (16%) am 3. Januar 2005 teilweise sogar über früheren Angeboten lagen.

Aus Paderborn wird berichtet, dass hier nach Weihnachten eine Digitalkamera für 289 Euro beworben wurde. Diese kostete am 3. Januar 2004 plötzlich 349 Euro, so dass sich selbst mit dem Rabatt ein Preis von über 293 Euro ergibt. Ähnliche Preiserhöhungen werden auch aus Baden-Württemberg berichtet.

Nicht nur an diesem Beispiel zeigt sich, dass man die Preise zwischen verschiedenen Märkten vergleichen sollte. Vermeintliche Schnäppchen entpuppen sich bei genauerer Betrachtung all zu oft als vergleichsweise teuer und dabei ist ein Vergleich kostenlos und schnell - beispielsweise mit dem TweakPC Preisvergleich. Der Vergleich kostet Sie im schlimmsten Fall einige Minuten, spart aber oft auch einige hundert Euro. Lassen Sie sich nicht verarschen!

Pressemitteilung

Rabattaktionen: vzbv mahnt Media Märkte ab

Preiserhöhungen im Vorfeld der Rabattaktion beanstandet - vzbv fordert statt Preisschlachten mehr Wettbewerb um Qualität und Service

05.01.2005 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv hat heute Media Markt-Niederlassungen im Saarland und in Baden-Württemberg wegen irreführender Preiswerbung abgemahnt. "Beschwerden von Verbrauchern legen nahe, dass Media Märkte im Vorfeld seiner Werbaktion "Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" den Preis für einige Produkte hochgesetzt haben", so vzbv-Jurist Egbert Groote. Auch die Wettbewerbszentrale hatte bereits juristische Schritte gegen den Elektroriesen eingeleitet.

Der vzbv hatte anlässlich der Werbeaktionen der beiden Konzernschwestern Media Markt und Saturn ("100 Produkte zum Einkaufspreis") die Verbraucher aufgerufen, dem vzbv und den Verbraucherzentralen Fälle mitzuteilen, bei denen Produkte am Aktionstag teurer oder nicht viel preisgünstiger angeboten wurden als an den vorangegangenen Tagen. Daraufhin hatten sich viele verärgerte Kunden bei den Verbraucherzentralen vor allem über Media Märkte beschwert. Die meisten Kunden ärgerten sich darüber, dass der ausgezeichnete Preis der gewünschten Produkte am Aktionstag deutlich höher lag als an den Tagen zuvor (s. unten). "Laut Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben", so Egbert Groote.

Vor dem Hintergrund immer aggressiverer Werbeformen empfehlen die Verbraucherzentralen den Verbrauchern, sich durch Rabattaktionen nicht verleiten zu lassen. "Ein Gespräch mit dem Fachhändler um die Ecke kann manchmal ebenso effektiv sein", so die Verbraucherzentralen. Bestätigt wird dies durch eine von der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg veröffentlichte Studie, die gestern im Handelsblatt vorgestellt wurde.

Was verärgerte Kunden über die Werbeaktion von Media Markt sagen

Der Verbraucherzentrale des Saarlandes wurde folgender Fall eines "verärgerten Ex-Kunden von Media Markt" gemeldet: Der Kunde hatte in der Media Markt-Filiale in Homburg am 28.12.04 einen digitalen Camcorder für 299 Euro gekauft. Als sich ein Kollege am 03.01.05 den gleichen Camcorder kaufen wollte, kostete das Gerät 349 Euro abzüglich des beworbenen Preisnachlasses.

Ebenfalls im Saarland wollte am 29.12.04 ein Kunde einen DVD-Brenner für 111 Euro kaufen, Nachdem er jedoch in der Werbung von der Werbeaktion "Am 3. Januar zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" gehört hatte, hat er mit dem Kauf bis zum 03.01.05 gewartet. An diesem Tag kostete der DVD-Brenner jedoch plötzlich 129 Euro abzüglich des beworbenen Preisnachlasses.

Ein Kunde der Media Markt-Filiale in Paderborn berichtet von einer Digitalkamera, die in der Sonntagszeitung vom 26.12.04 ganzseitig für 289 EUR beworben wurde. Am 03.01.05 war diese Kamera mit 349 EUR ausgezeichnet. Der Kunde gibt an, auch andere Produkte gesehen zu haben, die zuvor billiger gewesen sind.

Mehrere Fälle wurden der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gemeldet. Ein besonders krasser Fall: Ein Kunde staunte, als er am 03.01.05 eine Digitalkamera erwerben wollte, die er am 29.12.04 im gleichen Markt noch 70 Euro günstiger ausgezeichnet (299 statt nunmehr 369 Euro) gesehen hatte. Der Kunde hatte bei seinem ersten Besuch am 29.12.04 ein Foto von dem Angebot gemacht und sprach darauf mit einem Verkäufer, der sich zum gleichen Thema bereits mit einem anderen Kunden unterhielt. Der Verkäufer behauptete zunächst, die Preise wären normal, der Preis vom 29.12.04 wäre ein Vorweihnachtssonderpreis. Als der Verkäufer jedoch das Foto sah, bat er die beiden Kunden zur Seite und erklärte, die Kunden hätten ja dann vielleicht doch Recht. Daraufhin erhielten die Kunden die Digitalkamera für 299 Euro anzüglich 16 Prozent Rabatt. Der Verkäufer bat die Kunden, dies nicht weiter publik zu machen.

Ein anderer Fall aus Baden-Württemberg: Ein Kunde wollte am 03.01.05 einen Computermonitor kaufen. Dieser war zuvor in der Zeitung und im Internet für 999 Euro beworben worden. Am Aktionstag sollte der Monitor 1099 Euro abzüglich des angekündigten Preisnachlasses kosten. Der Verkäufer ging auf die Vorlage der ausgedruckten Internetseite nicht weiter ein.

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