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Streaming-Abmahnungen: Vorgehen der Kanzlei U+C wird immer dubioser

Dienstag, 10. Dez. 2013 14:55 - [tj] - Quelle: pcgh.de

Das Landgericht Köln hat der Kanzlei U+C möglicherweise zu Unrecht Auskunft über IP-Adressen gegeben. Richter vorsätzlich von den Anwälten getäuscht?

Nachdem, bekannt wurde, dass die für ihre Abmahnmasche bekannte Kanzlei U+C über zehntausend Streaming-Zuschauern eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung zukommen ließ, kommen nun immer mehr Details hervor, die ein dubioses Licht auf die Kanzlei U+C werfen und darauf hinweisen, dass längst nicht alles mit rechten Dingen zuging. Unter anderem wird berichtet, dass das Landgericht Köln von der Kanzlei getäuscht worden sein könnte.

Inwieweit dies vorsätzlich geschah kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden, doch offenbar hinterließ der Antrag des Anwalts Daniel Sebastian bei den Richtern den Eindruck, dass es sich um eine IP-Auskunft über Peer2Peer-Verbindungen handelt. Inwieweit die Herausgabe der Daten damit rechtens war, muss nun das Gericht klären.

Zudem scheint sich der Verdacht zu bestätigen, dass zumindest Teile der IP-Adressen mit der Späh-Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sind. Auch hier ist fraglich ob das Vorgehen rechtens ist und ob die Daten vor Gericht überhaupt verwendet werden dürften.

In der Summe bestätigt sich somit zunehmend das Bild einer Kanzlei, die keinerlei Interesse an der Vertretung des Rechts hat, sondern lediglich auf Geldmacherei auf Kosten unbedarfter Bürger aus ist. Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte diese auf keinen Fall akzeptieren. Vor allem eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung könnte zu erheblichen Folgekosten führen.

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