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IP-Speicherung: Vorläufiger Sieg für den Datenschutz...

Dienstag, 07. Nov. 2006 10:58 - [fs]

Die Eu-Komission hat sich vor einigen Monaten darauf geeinigt, ab Mitte 2007 alle IP-Adressen - die eine direkte Identifizierung der Nutzer ermöglichen - mindestens 6 Monate lang zu speichern.

Bei den Telefonkonzernen ist diese Praxis nach der Entscheidung teilweise direkt umgesetzt worden, nicht zuletzt um die Speichervorgänge bereits vorab zu testen. Schließlich muss beispielsweise die T-Com für mehrere Millionen Internetanschlüsse einige Tausend IP-Adressen mit Datum speichern.

Wie nun bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof bereits Ende Oktober entschieden, dass diese Praxis nicht mit dem derzeit geltenden Recht vereinbar ist. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit ein Urteil aus der vorherigen Instanz, womit das Urteil rechtskräftig wird.

Im verhandelten Fall (Aktenzeichen III ZR 40/06) hatte ein 33 Jähriger aus Münster gegen die Speicherung seiner IP-Adressen bei der T-Com geklagt. Der Kläger verwendet eine Flatrate und somit sei die Speicherung zur Ermittlung der erbrachten Leistung nicht nötig, wie sie beispielsweise für Minuten-genau abgerechnete Telefongespräche oder Call-by-Call-Internetverbindungen nötig ist.

Ein Jurist aus Frankfurt hat bereits einen Mustertext für weitere Klagen entworfen. Mit diesem Mustertext könnten Kunden ebenfalls eine Löschung ihrer IP-Adressen durchsetzen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU-Kommission vor allem zur Verbrechensbekämpfung vorgesehen. Kritiker sprechen allerdings von einer präventiven Überwachung der Nutzer, auch wenn diese sich vollkommen legal verhalten. Die IP-Adresse in Verbindung mit den Verbindungsdaten ermögliche ein Personen spezifisches Nutzungsprofil und stelle damit eine Umgebung des Rechtes auf informelle Selbstbestimmung dar.
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