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Gema untersagt Google die Sperrtafel mit Gema-Hinweis

Mittwoch, 26. Feb. 2014 18:13 - [tj] - Quelle: pcgh.de

Die Gema untersagt Google die Meldung: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."

Zahlreiche deutsche Internetnutzer kennen sie, Googles Sperrtafel für YouTube-Videos, die in Deutschland nicht aufgerufen werden dürfen, da möglicherweise die erforderlichen Rechte an darin gezeigten Inhalten fehlen. Konkret geht es in Deutschland vor allem um Musikrechte, die von der Gema eingeräumt werden müssen. Die Gema sieht sich dadurch zu Unrecht als Buhmann dargestellt und ist vor dem Landgericht München gegen diese vorgegangen. Dort teilte man die Auffassung der Gema und stellte fest, dass die Sperrtafeln eine "illegale Anschwärzung und Herabwürdigung" darstellen.

Interessant ist daran vor allem, dass Google bei den Sperrtafeln eine rein deskriptive Aussage tätigt, die an sich erst einmal wertlos ist. Entsprechend ist diese Aussage nach dem allgemeinen Sprachverständnis und auch nach der Sprachwissenschaft schon aufgrund der Struktur nicht dazu geeignet, jemanden oder etwas herabzuwürdigen.

Es wird also spannend werden, wie sich Google gegen das Urteil zu Wehr setzen wird.

Gema untersagt Google die Sperrtafel mit Gema-Hinweis
(Bild: Gema-Meldung bei YouTube)

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