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Betreiber haften für Schäden durch Störungen im Stromnetz

Freitag, 14. Mär. 2014 10:33 - [tj] - Quelle: heise.de

Die Betreiber der Stromnetze müssen für Schäden haften, die durch Störungen im Stromnetz hervorgerufen werden.

Wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: VI ZR 144/13) bestätigt hat, müssen Netzbetreiber für Schäden aufkommen, die durch Fehler im Stromnetz entstehen. Konkret hatte ein Verbraucher geklagt, bei dem durch Störungen im Stromnetz mehrere elektronische Geräte zerstört worden waren, darunter unter anderem die Heizungsanlage. Trotz Aufforderung durch den Verbraucher weigerte sich der Netzbetreiber für die Schäden aufkommen, so dass der Verbraucher vor Gericht zog.

Das zuständige Amtsgericht wies die Klage zunächst ab, doch vor dem Landgericht bekam der Kläger Recht zugesprochen. Die abermalige Reversion vor dem VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wurde abgewiesen und somit das Urteil des Landgerichts bestätigt.

Die Schäden an den Elektrogeräten seien nachweislich aus Überspannungen in Folge der Netzstörungen entstanden. Das Produkt  - der Strom - sei also fehlerhaft gewesen und der Netzbetreiber als Hersteller des Produktes sei dafür verantwortlich.

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