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Gerichtsurteil führt Geocaching ad absurdum

Mittwoch, 22. Mai. 2013 18:09 - [ar] - Quelle: crn.de

Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Heidelberg zwingt einen Geocache-Finder zu Schadensersatz.

Ein eigentlich hilfsbereiter Jäger fand auf seinem Streifzug durch den Wald einen Geocache, welcher von seiner ursprünglichen Position entwendet worden war. Statt den Geocache allerdings direkt zum Fundbüro zu bringen, legte der Jäger den Fund an einen Waldweg, damit der Besitzer die kleine aber aufwendig gearbeitete Holztruhe leichter wieder finden könne. Nachdem der Geocache über eine Woche nicht von dem Besitzer gefunden wurde, brachte der Jäger die Holztruhe ins nächst gelegene Fundbüro.

Statt sich bei dem Jäger zu bedanken, verklagte der Besitzer des Geocaches den Jäger, da während der Zeit am Wegrand dass darin enthaltenen Logbuch der Finder entwendet worden ist.

Dies bedeutet für Geocacher allerdings, dass jeder Finder für das Objekt verantwortlich ist und das bloße zurücklegen an die Ursprungsstelle als fahrlässige Handlung geahndet werden kann, was eine Schadensersatzklage nach sich ziehen könne. Nach dem Urteil des Landgerichts Heidelberg stehe man als Finder eines Geochaces in der Pflicht das gefundene Objekt in das nächste Fundbüro zu bringen.

Gerichtsurteil führt Geocaching ad absurdum
(Bild: Offizieller Geocache von Geocaching.com)

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