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Karlsruhe begrenzt Internetüberwachung in Deutschland

Mittwoch, 19. Mär. 2008 17:05 - [fs]

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Eilentscheidung die Internet- und Telefonüberwachung in Deutschland stark eingeschränkt. Ein Erfolg für alle freien Bürger!

Die Verbindungsdaten von Internet- und Telefonverbindungen dürften zwar von den Anbietern für sechs Monate gespeichert, bis zur endgültigen Entscheidung (vermutlich bis Ende des Jahres) allerdings nur bei schweren Straftaten genutzt werden.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Bestrebungen der Politik und Musikindustrie zur Totalüberwachung der deutschen Bevölkerung deutlich beschränkt. In den letzten Wochen hatte sich vor allem die Musikindustrie Hoffnungen gemacht, dass die Vorratsdaten in Zukunft direkt genutzt werden könnten, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Die Klage gegen die im Januar gestartete Vorratsdatenspeicherung wurde von 30.000 Bürgern eingereicht. Das Gericht reagierte mit dieser Eilentscheidung auf die immense Bedeutung dieses Gesetzes.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar Pressestimmen des heutigen Tages nicht vorenthalten:
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