Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wird eine negative Amazon-Rezension wohl demnächst die Gerichte beschäftigen. Ausgangslage ist eine negative Rezension eines Käufers, der ein Fliegengitter erworben hatte und die Angaben in der Bedienungsanleitung bemängelte. Dazu fühlte sich der Kunde angesichts der durchgeführten Reklamation vom Verkäufer unangemessen behandelt, was der Käufer ebenfalls in der Rezension festhielt.
"Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!", heißt es bei Amazon.
Das jedoch wollte der Verkäufer nicht auf sich sitzen lassen, der seinerseits den Käufer aufforderte die Rezension zu löschen, was der Käufer mit einer Beschwerde bei Amazon.de beantwortete. Wenig später hatte der Käufer eine Unterlassungserklärung samt 800-Euro-Rechnung in der Post liegen. Offenbar eingeschüchtert löschte der Käufer die Rezension. Bezüglich der 800-Euro-Rechnung wandte sich der Käufer an seine Rechtsschutzversicherung.
Wenig später folgte dann der ganz große Schreck. Der Händler hat den Käufer auf einen Schadensersatz in Höhe von 70.000 Euro verklagt.
Aufgrund der negativen Rezension und der Beschwerde bei Amazon sei das Marktplatzkonto des Händlers mit einem Guthaben von über 13.000 Euro gesperrt gewesen. In der Folge möchte der Händler 39.000 Euro Umsatz eingebüßt haben. Dazu sollen weitere Schäden in Höhe von etwa 20.000 Euro kommen. Mit Anwaltskosten beläuft sich die Schadenersatzklage auf die genannte 70.000 Euro.
Entscheiden wird in dem Fall in erster Instanz das Landgericht Augsburg.