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Buchpreisbindung gilt auch bei Online-Auktionen

Mittwoch, 16. Jun. 2004 15:00 - [al] - Quelle: faz.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Privatleute, die regelmäßig neue Bücher bei Internet-Auktionen anbieten, die Preisbindung für diese gedruckten Werke beachten müssen. Bei gebrauchten Büchern hingegen gibt es keine Preisbindung.

Das OLG betonte, wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher verkauft, muss sich an den fixierten Preis halten. Dies betrifft nicht nur professionelle Händler. Wer innerhalb von sechs Wochen über 40 neuwertige Bücher verkauft handelt geschäftsmäßig und ist daher an die Preisvorgabe gebunden.
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