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Sony und EA: Nutzungsbedingungen untersagen Klagen

Montag, 26. Sep. 2011 12:25 - [tj] - Quelle: Kotaku

Sony und EA nehmen verbindliche Schiedsgericht-Regelung in Nutzungsbedingungen auf.

US-Kunden von Sonys PlayStation Network wurden vor gut einer Woche über neue Nutzungsbedingungen (EULA) informiert, die es den Kunden untersagen, gegen das Unternehmen zu Klagen. Bei Unzufriedenheit erlauben die neuen Nutzungsbedingungen lediglich ein Schiedsgericht aufzurufen. Wer die neuen Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren will, hat 30 Tage Zeit per Post gegen die Klauseln zu widersprechen.

Bereits am 25. August hat EA vergleichbare Klauseln für eine verbindliche Schlichtung in die UK-Nutzungsbedingungen eintragen lassen. In der EU und der Schweiz gelten die Klauseln aktuell ausdrücklich nicht. Das EU-Recht dürfte eine Einführung in Kontinentaleuropa auch sehr erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Die entsprechenden Textstellen, immerhin knapp drei Din-A4-Seiten hat EA dennoch ins Deutsche übersetzt und - offenbar schon einmal vorsichtshalber - in den Origin-EULA aufgenommen.

Hintergrund der Regelungen ist offenbar eine Entscheidung des obersten US-amerikanischen Bundesgerichts, das dem Telekommunikationsunternehmen AT&T erlaubt, eine entsprechende Regelung in die Verträge von Angestellten zu schreiben. Sony und EA sehen das offenbar als ein Referenzurteil an und übertragen die Regelung auf die dort vorhandenen Kunden-Verträge.
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