
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine erste Leitentscheidung im Fall der Schadenersatzklagen gegen Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, getroffen.
Nach Ansicht des Gerichts konnten die Nutzer den konkret erlittenen Schaden nicht ausreichend darlegen, sodass Ansprüche gegen das soziale Netzwerk Facebook auch nicht geltend gemacht werden können. In ganz Deutschland sollen noch weitere Klagen mit ähnlichem Wortlaut bei verschiedenen Gerichten eingegangen sein. Meta begrüßt natürlich die Entscheidung des Gerichts.
Konkret geht es um die Entwendung von Nutzerdaten bei Facebook 2019 und 2021. In Folge eines Fehlers in der Suchfunktion für Freunde konnte rund 500 Millionen Datensätze von Facebook-Nutzern entwendet werden, welche später inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummern auch im Internet aufgetaucht sind.
Der immaterielle Schaden der Kläger wurde meist auf rund 1.000 Euro festgelegt und wurde als "Gefühl eines Kontrollverlustes" beschrieben. Insgesamt geht das Oberlandesgericht Hamm zwar davon aus, dass Facebook gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat, allerdings konnten die Kläger nicht deutlich machen, dass durch den Datendiebstahl so etwas wie eine "persönliche bzw. psychologische Beeinträchtigung" entstanden ist, welche wirklich einen Schadensersatz auch in Deutschland rechtfertigen würde.
Bislang ist das Urteil noch nichts rechtskräftig, bedingt durch den vergleichsweisen niedrigen Streitwert dürften die Anwälte der Kläger allerdings vor höheren Hürden gestellt werden, um die Entscheidung anzufechten.
