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Steam: Verkauf von Spielen weiterhin verboten - Spiele jetzt Kunst?

Montag, 10. Feb. 2014 15:15 - [tj] - Quelle: winfuture.de

Das Landgericht Berlin hat eine Klage gegen Valve abgelehnt. Computersiele sind laut dem Gericht mehr als nur Software.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass Anwender grundsätzlich das Recht haben, Software-Lizenzen weiterzuverkaufen, hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Zeitpunkt für günstig gehalten, eine Klage gegen das Unternehmen Valve einzureichen. Valve untersagt seinen Anwendern den Weiterverkauf von Spielen für die Steam-Plattform. In den Augen der VZBV ein Verstoß gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

Das Landgericht Berlin wies die Klage jedoch ab und begründete dies damit, dass Spiele nicht einfach nur Software seien, wie es etwa bei Büroanwendungen der Fall sei. Durch ihre audiovisuellen Bestandteile fielen Spiele stattdessen unter das Urheberrecht. Indirekt haben die Richter Computerspielen damit wohl auch einen künstlerischen Aspekt zugesprochen.

Interessant ist die Tatsache, dass das Gericht genau jetzt den künstlerischen Aspekt von Computerspielen bemerkt. Seit dem 1.1.2014 ist die vergünstigte Mehrwertsteuer auf Kunst in Deutschland aufgrund einer EU-Bestimmung aufgehoben.

Wie heißt es doch so schön bei Astrid Lindgren: "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."

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