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Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Donnerstag, 07. Sep. 2023 16:07 - [ar] - Quelle: heise.de/

Die anlasslose Protokollierung von Daten ist nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht mit EU-Recht vereinbar.

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die laut dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführte Pflicht für Dienstanbieter der verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten kassiert.

Das Speichern der Verbindungs- und Standortdaten ist nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht mit den europäischen Datenschutzrichtlinien für die elektronische Kommunikation vereinbar. Geklagt hatten die Deutsche Telekom und der München Provider Spacenet, welche bereits vor fünf Jahren in niederen Instanzen Recht bekommen haben.

Die aktuellen Gerichts-Urteile wie etwa zu dem Schufa-Score als auch zur Vorratsdatenspeicherung zeigen auf, dass die Gesetze der EU meist deutlich strikter und im Sinne des Individuums sind, als die hiesigen Gesetze. Bei dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) haben die Leipziger Richter erklärt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, welche von der ehemaligen Rot-Schwarzen-Regierung beschlossen wurde, überhaupt nicht mit dem aktuellen EU-Recht vereinbar ist. Die Speicherung der Daten greift dabei in Grundrechte ein, welche von der EU für alle Bürger in Europa eigentlich geschützt sind. Selbst der Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit würde nicht rechtfertigen, dass alle Anwender unter einem Generalverdacht gestellt werden. Dabei würden selbst die maßgeblichen Vorgaben der Bestandsdatenauskunft schon deutlich über den EU-Rechtsrahmen hinaus gehen und kein Kompromiss darstellen, wie es vom Bundestag und Bundesrat 2021 beschlossen wurde.

Während sich die FDP bereits seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ausspricht, versucht die Innenministerin Nancy Faser von der SPC noch immer die anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Portnummern zu verteidigen.

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