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Kopien für Privatgebrauch weiterhin erlaubt

Freitag, 06. Jul. 2007 13:14 - [jp]

Der Bundestag hat eine Novellierung des Urheberrechts beschlossen.

Einer der wichtigen Punkte dabei ist, dass das Anfertigen von Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für den Privatgebrauch weiterhin erlaubt ist.

Allerdings darf dabei - wie bisher auch - kein Kopierschutz umgangen werden. Da die meisten DVDs und CDs mit einem solchen Versehen sind, relativiert sich das Ganze etwas.

Verboten ist nun auch, von illegalen Vorlagen Kopien zu erstellen. Dies zielt vor allem auf die Nutzer von Tauschbörsen, die Kopien von illegal erstellten Vorlagen verbreiten.

Die Urheber erhalten als Ausgleich für die weiterhin erlaubte Privatkopie eine Pauschale. Diese Pauschale wird auf Hardware und Medien erhoben und von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA an die Rechteinhaber verteilt.

Weitere Details sind bei heise online nachzulesen.
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