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Paypal lässt ungeprüft historische Violine zerstören

Donnerstag, 05. Jan. 2012 10:00 - [tj] - Quelle: poloniumium

Neue Kuriosität aus den AGBs des amerikanischen Bezahldienstes Paypal publik geworden.

Paypal als Tochtergesellschaft von eBay sollte jedem, der im Internet ein- und verkauft, ein Begriff sein. Der US-amerikanische Branchenführer für Sofortzahlungen ist bereits ein paar Mal durch strittige Regelungen aufgefallen.

Sei es das internationale durchsetzen jahrzehntealter amerikanischer Handelsbeschränkungen bzw. Embargos für unter anderem kubanische Zigarren und Rum sowie dem darauffolgenden Boykott durch Firmen oder dem willkürlichen Sperren von Nutzerkonten die nur mit sehr privaten Dokumenten den Support von ihrer Identität überzeugen konnten um wieder an ihr Geld zu kommen.

Eine US-amerikanische Frau wollte dennoch den Bezahldienst nutzen um eine historische Violine im Zeitwert von etwa 2.500 US-Dollar an einen Käufer in Kanada sicher zu handeln. Der Käufer zweifelte nach Erhalt der Ware jedoch die Echtheit und die Korrektheit des auf dem Musikinstrument angebrachten Zertifikats an und reichte eine Beschwerde bei Paypal ein. Paypal kontaktierte daraufhin aber nicht etwa die Verkäuferin um die Umstände aufzuklären, sondern stufte die Ware als Fälschung ein und forderte den Käufer auf, sofort nachweisbar das Objekt des Anstoßes zu vernichten worauf dieser umgehend und augenscheinlich höchst engagiert zu Werke ging. Die nichtsahnende Verkäuferin erhielt nun nicht etwa von Paypal die Verkaufssumme, sondern ein Bild ihrer zerstörten Violine vom scheinbar auf seine Tat stolzen "Käufer".

Paypal lässt ungeprüft historische Violine zerstören

Paypal hatte einzig auf Basis des Käuferzweifels die Ware als Fälschung eingestuft und entsprechend den Geschäftsbedingungen die Zerstörung der Geige als Vorrausetzung für die Rückerstattung des Kaufpreises gefordert. Dies mag für Falschgeld und andere Gegenständen bei denen eine akute Verdunklungsgefahr besteht gut sein, aber im Bereich der Kunstgegenstände ist es alles andere als Unüblich, dass selbst Experten unterschiedliche Meinungen haben.

"For SNAD Claims, PayPal may require you to ship the item back to the seller - or to PayPal - or to a third party at your expense, and to provide proof of delivery. Please take reasonable precautions in re-packing the item to reduce the risk of damage to the item during transit. PayPal may also require you to destroy the item and to provide evidence of its destruction."

Auf Basis dieser geschaffenen Tatsachen gab es nun einen Käufer der für den kleinen Spaß nichts zahlen musste, Paypal, die vermeintlich Stolz den illegalen Handel mit Plagiaten und Fälschungen im Antiquitätenbereich unterbunden haben, und eine durch und durch schockierte Verkäuferin ohne Ware und ohne Geld. Auch auf mehrere ihrer Nachfragen verteidigte man sich bei Paypal vehement für das Vorgehen. Erst der Druck der Öffentlichkeit nach einem Hilfegesuch bei amerikanischen Bloggern brachte Paypal dazu sich dem Fall anzunehmen - für das historische Musikinstrument war dies aber deutlich zu spät.

In Deutschland existiert übrigens keine Klausel, nach der Paypal die Zerstörung einer vermeintlich gefälschten Ware anordnen könnte.

Wir danken unserem Leser Poloniumium für das Einsenden dieser Neuigkeit.
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