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Druckerpatronen benötigen keine Angaben zur Füllmenge

Donnerstag, 14. Feb. 2013 09:59 - [tj] - Quelle: vgstuttgart.de

Wer in Zukunft eine Druckerpatrone kauft, wird auf der Verpackung wohl keine Angaben mehr zur Füllmenge oder den damit druckbaren Seiten finden.

Früher war alles besser: Manchmal hat diese sonst eher plakativ anmutende Weisheit wohl tatsächlich ihre Daseinsberechtigung, denn wie ein deutsches Verwaltungsgericht entschied, müssen Hersteller von Druckerpatronen in Zukunft keine Angaben zu der Tintenmenge oder den mit der Patrone druckbaren Seiten machen.

Grundlage für die Entscheidung ist die Fertigverpackungs-Verordnung in der festgelegt ist, welche Informationen eine Packung bereitstellen muss. Bezüglich den Druckerpatronen hielt der Richter fest, dass der Kunde eine Druckerpatrone und nicht die darin abgefüllte Tinte kauft. Mit der Tinte alleine könne dieser nicht drucken und so sei das gekaufte Produkt die Patrone. Als Folge müssen Verkäufer lediglich Angaben zur Menge der Patronen machen, nicht aber zu deren Füllung oder Leistungsfähigkeit.

Anders sieht die Regelung bei Nachfülltinte aus. Hier kaufe der Kunde bewusst Tinte, entsprechend müsse hier eine exakte Menge angegeben werden.

Aufgrund der großen Bedeutung des Themas hat das Gericht eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg nicht ausgeschlossen.
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