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Datenschutz-Klauseln von Apple sind rechtswidrig

Dienstag, 07. Mai. 2013 18:30 - [ar] - Quelle: vzbv.de

Insgesamt acht Datenschutz-Klauseln von Apple wurden vom Landesgericht Berlin als rechtswidrig eingestuft.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte ursprünglich 15 Klauseln der deutschen Apple-Website beanstandet. Sieben der Klauseln sorgten vorab für strafbewehrte Unterlassenerklärungen, die übrigen acht wurden nun von dem Landesgericht Berlin als rechtswidrig erklärt. Alle Klauseln würden bei den Verbrauchern zu unangemessenen Benachteiligungen führen, welche das deutsche Datenschutzrecht verletzen.

Ein "globale Einwilligung" für die Nutzung der Kundendaten, welches Apple erlaubt die Daten zu allen jeglichem Zweck zu gebrauchen oder zu missbrauchen lässt sich nicht laut dem Gericht nicht mit dem Datenschutzrecht in Einklang bringen. Die Daten sollten Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer beinhalten.

Eine komplette Übersicht aller Klauseln kann dem Urteils-PDF entnommen werden.

Der VZBV-Vorstand begrüßte das Urteil, da es zeigt, dass auch in der digitalen Welt das deutsche Datenschutzrecht einen hohen Stellenwert einnehmen kann.
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