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P2P-Filesharing: Streitwert soll auf 1000 Euro gedeckelt werden

Mittwoch, 21. Aug. 2013 18:41 - [ar] - Quelle: dr-bahr.com

Ein noch nicht verabschiedetes Gesetz, das den Streitwert von P2P-Urheberrechtsverletzungen im Privaten Bereich beschränken soll, wurde bereits vom Amtsgericht Hamburg angewendet.

Mit dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" sollen die Rechtsanwaltsgebühren bei Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf P2P-Filesharing auf 130,50 Euro netto gedeckelt werden, in dem der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt wird.

Das Gesetz selbst ist bereits vom Bundestag verabschiedet worden, allerdings noch nicht durch alle Instanzen gegangen, so dass es bislang nicht rechtskräftig ist. Dennoch entschied das Amtsgericht Hamburg nun in einem Fall genau nach dieser Gesetzgebung mit Verweis auf das noch nicht rechtskräftige Gesetz.

Das Gesetz selbst umfasst dabei nicht die Deckelung von Schadensersatzzahlungen, so dass es keine Pauschalabgabe für Urheberrechtsverletzungen geben wird. Für Rechtsanwälte wird die Vertretung von solchen Klagen gegen Einzelpersonen mit dem neuen Gesetz allerdings weniger lukrativ und die Abmahnkosten werden auf 130,50 Euro beschränkt.

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