TweakPC



Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Dienstag, 02. Mär. 2010 10:22 - [jm] - Quelle: Zeit Online

In ihrer derzeitigen Form verstößt die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz, so das Bundesverfassungsgericht. Eine Speicherung an sich ist jedoch grundsätzlich möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung kassiert. Es ist demnach unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis, der Eingriff entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Datensicherheit ist nicht gewährleistet und die Nutzung der Daten ist unklar.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde zu Zeiten der Großen Koalition beschlossen und war seit 2008 in Kraft, sie gilt als Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte nicht die EU-Richtlinie, sondern dass die deutsche Gesetzgebung weit darüber hinaus ginge. So wurden verdachtsunabängig von allen Bürgern deren Kontaktaufnahmen via Telefon, Internet und Handy protokolliert und für sechs Monate gespeichert.

Das Bundesverfassungsgericht ordnete an, dass die Daten unverzüglich zu löschen sind.

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU), vertritt dazu eine andere Auffassung. Man werde "viele Straftaten nicht mehr verhindern können" und bisher wäre nicht bekannt, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung zu Missbrauch gekommen wäre.

TweakPC Kommentar:
Uns ist auch kein Fall bekannt, in dem die Vorratsdatenspeicherung zur Überführung und Verurteilung eines Straftäters beigetragen hätte, insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung.
Verwandte Testberichte, News, Kommentare
ueber TweakPC: Impressum, Datenschutz Copyright 1999-2024 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliates.