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Apple vs. Samsung: Twitterverbot im Gericht

Montag, 14. Nov. 2011 15:01 - [tj] - Quelle: Foss Patents

Richter untersagte die Liveberichterstattung aus dem Gerichtssaal.

Wie Florian Müller vom Blog Foss Patents berichtet, untersagte der Richter in der Verhandlung des Patentstreits zwischen Apple und Samsung die Liveberichterstattung aus dem Gerichtssaal, etwa in Form von Twitter. Ursprung war offenbar die im Netz veröffentlichte Ankündigung, von dem Prozess berichten zu wollen. Der Richter begründete seine Handlung damit, dass die Verhandlung zwar öffentlich sei, aber nicht im Sinne eines Medienereignisses.

Paragraph 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verbietet es zwar, Ton- oder Filmaufnahmen in Gerichtsverhandlungen durchzuführen, eine Liveberichterstattung umfasst diese Regelung allerdings nicht. Dennoch kann ein Richter in begründeten Fällen eine Berichterstattung untersagen. In Deutschland geschah dies etwa im Jahr 2009 im Rahmen eines Mordfalles.
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