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YouTube muss Daten von Filmuploadern nicht preisgeben

Freitag, 18. Nov. 2011 10:30 - [tj] - Quelle: winfuture

YouTube muss Daten von Filmuploadern nicht zwangsweise herausgeben.

Das Oberlandesgericht München hat am gestrigen Donnerstag in zweiter Instanz zugunsten der Internetplattform YouTube und gegen den Filmverleih Constantin entschieden. Verhandelt wurde ein Fall, in dem ein YouTube-Nutzer den damals neu in den Kinos erschienen Film Werner Eiskalt gestückelt beu YouTube hochlud. Der Film selbst wurde offenbar aus dem Kino abgefilmt. Auf Verlangen des Verleihs wurde der Film wenig später von YouTube gelöscht.

Über die Klage wollte Constantin an die Daten des Uploaders kommen, die YouTube jedoch nicht herausgeben wollte. Da das Gericht keine Anhaltspunkte für eine Absicht auf Gewinnerzielung feststellen konnte, und YouTube der Löschung in kurzer Zeit nachkam, sah das Gericht keine Notwendigkeit, die Daten des Uploaders preiszugeben.

Ein Freifahrtschein zum Filmeupload bei YouTube ist die Entscheidung dennoch nicht und in Einzelfällen könnte ein Gericht anders entschieden.
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