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Dubiose Abrechnungen genau prüfen

Freitag, 04. Jun. 2004 15:50 - [al] - Quelle: focus.de

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Rechnungen für Erotik-Internetabos, deren Abschluss dem Computernutzer nicht bekannt ist, nicht widerspruchslos bezahlt werden sollen. Viele solcher Rechnungen wurden an viele deutsche Haushalte geschickt.

Viele Betroffenen war nicht bekannt, ein entsprechendes Abo mit Bezeichnungen wie "Internet Portal, Flatrate" oder "Internet Service" abgeschlossen zu haben. Meinst wurden bei den Opfern unwissentlich ein Dialer aktiviert. Für das Berechnen eine Leistung muss ein wirksamer Vertrag zwischen dem Anbieter und Nutzer vorliegen. Daher sollten Empfänger sich dies von der betreffenden Firma nachweisen lassen. Es kann sogar sein, dass der Dialer rechtswidrig ist, da lediglich 0900 Rufnummern zugelassen sind. Zur Strafanzeige raten die Verbraucherschützer, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.
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