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Facebook droht Zwangsgeld wegen Klarnamen-Zwang in Deutschland

Dienstag, 18. Dez. 2012 00:12 - [ar] - Quelle: heise.de

Die ausschließliche Verwendung des Klarnamens im Internet ist laut Paragraf 13, Absatz 6 des Telemediengesetzes in Deutschland nicht rechtens.

Das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) gibt dem sozialen Netzwerk Facebook eine Frist von zwei Wochen um die Einführung von Pseudonymen anstatt Klarnamen in Deutschland umzusetzen, andernfalls fällt ein Zwangsgeld von rund 20.000 Euro an.

Da Facebook jedoch in Irland seinen europäischen Sitz hat, greift dieses Gesetz nicht unmittelbar. Der Leiter des ULDs, Thilo Wichert, sieht sich dennoch in Zugzwang, da es in seinen Augen nicht hinnehmbar sei, dass ein solch großes US-Portal unbeanstandet gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoße und es keine Aussicht auf ein Ende geben würde.

Facebook hingegen sieht in der Verfügung nur eine Verschwendung deutscher Steuermittel, da Facebooks Klarnamenpolitik mit den Europäischen Datenschutzbestimmungen übereinstimme.

Facebook droht Zwangsgeld wegen Klarnamen-Zwang in Deutschland
(Bild: Facebook-Logo)

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