Eine ganz ähnliche Umsetzung plant auch das Bundesverkehrsministerium. Die Hobby-Flieger von Drohnen mit einem Gewicht von über 500 Gramm sollen künftig in einer Datenbank erfasst werden. Für die Nutzung von Drohnen zum gewerblichen Einsatz müssen entsprechende Fluglizenzen erworben werden.
Künftig sollen private Drohnenbesitzer ihre eigenen Geräte nicht mehr höher als 100 Meter hoch fliegen lassen. Darüber hinaus soll die Nutzung eingeschränkt werden und Flüge über folgende Orte sollen gGrundsätzliche verboten werden.
Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien"
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