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Abkehr vom Routerzwang: Unitymedia nennt Voraussetzungen für eigene Router

Mittwoch, 13. Jul. 2016 12:06 - [ar]

Ab dem 1. August 2016 müssen Internet-Provider und Kabelnetzanbieter ihren Kunden gestatten eigene Hardware zum Aufbau der Internetverbindung zu nutzen.

Für DSL-Kunden ändert sich mit dem Wegfall des Routerzwangs ab dem 1. August 2016 sehr wenig. Den DSL-Anwendern werden von dem Provider die nötigen Login-Daten übermittelt, welche genutzt werden können um sich mit fast jedem DSL-Modem in ein Netzwerk des Providers einzuwählen. Das Problem beim Kabelnetzanbietern ist die Authentifizierung. Anstatt auf Login-Daten setzen Unitymedia und co. auf MAC-Adressen für die Identifizierung der Kunden im eigenen Netzwerk. Um ein nicht von Unitymedia zur Verfügung gestelltes Modem künftig zu verwenden sind deshalb mehrere Schritte notwendig.

Dem Kundendienst von dem Kabelnetzbetreiber muss zum einen die MAC-Adresse des neuen Routers/Modems mitgeteilt werden, zum anderen verlangt Unitymedia auch die Hinterlegung der Seriennummer für das verwendete Modem. Vorerst soll die Freischaltung eines eigenen Modems im Unitymedia-Netzwerks nur über den Telefonkundendienst ermöglicht werden. Voraussetzung für die Nutzung eines eigenen Gerätes ist die Unterstützung von DOCSIS 3.0 über 24 Download- und 8 Upload-Kanäle sowie IPv4, IPv6 und Dual Stack Lite.


(Bild: Unitymedia - Nutzung der Connect Box ist künftig nicht mehr nötig)

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