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EU-Parlament: Rückgaberecht und Nachbesserung auch für kostenlose Dienste

Mittwoch, 27. Mär. 2019 16:06 - [ar] - Quelle: heise.de

Künftig sollen Verbraucher mehr Rechte eingeräumt werden, wie etwa die Rückgabe digitaler Angebote, selbst wenn sie nicht klassische für die Waren bezahlt haben.

EU-Parlament: Rückgaberecht und Nachbesserung auch für kostenlose Dienste

Ein neues Gesetzespaket für einen verbesserten Verbraucherschutz hat das EU-Parlament verabschiedet.

Künftig können Verbraucher mehr Ansprüche anmelden, wenn es um die Reparatur, Updates oder die Rückgabe von digitalen Gütern geht. Dabei macht das Parlament erstmals keinen Unterschied, ob die Dienste gekauft wurden oder durch die Bereitstellung der persönlichen Daten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie genau dies im Falle von kostenlosen Diensten aussehen könnte, wird allerdings nicht beschrieben.

Neu ist vor allem die Beweislastumkehr für ein Jahr. Künftig müssen Dienstleister nicht nur einen Preisnachlass anbieten, wenn digitale Waren wegen schlechter technischer Qualität, nicht konsumierbar sind, sondern die Verbraucher können auf die volle Rückzahlung binnen 14 Tagen bestehen. Der Verbraucher muss innerhalb von 12 Monaten nicht mehr beweisen, dass die Mängel erst durch ihn verursacht worden sind.

Vor allem bei Waren mit integrierter Software, wie etwa Smart-TVs soll die Neuregelung den Verbrauchern zugutekommen. Darüber hinaus sollen die Geräte der Anwender auch mindestens zwei Jahre lang mit Updates versorgt werden, wenn diese nicht bereits nach der Veröffentlichung wie angepriesen funktionieren. Die Verbraucher dürfen dabei auf "zeitnahe" Updates innerhalb der Mindestgewährleistungsfrist hoffen.

Die Mitgliedsstaaten haben, nach der offiziellen Verabschiedung der Richtlinien, dann maximal zweieinhalb Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen.

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