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Recht: Telefonsperre nach Rechnungsstreit nicht zulässig

Donnerstag, 17. Nov. 2011 10:11 - [tj] - Quelle: Golem

Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telefónica Germany.

Ein Rechtsspruch, der vielen Kunden Sicherheit vermitteln sollte: Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitgeteilt hat, ist es Anbietern von Telefonanschlüssen nicht erlaubt, den Anschluss eines Kunden zu sperren, wenn dieser eine ihm fehlerhaft vorkommende Rechnung nicht begleicht.

In einem konkreten Fall hatte eine Kundin einen Rechnungsbetrag über 163,14 Euro für aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Rechnungsposten für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten nicht gezahlt. Telefónica Germany, unter anderem Betreiber von O2, Alice und Fonic, hatte daraufhin den Telefonanschluss der Kundin gesperrt, woraufhin die Kundin ihrerseits die Verbraucherzentrale einschaltete, die Telefónica Germany dazu aufforderte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Da das Unternehmen der Unterlassungserklärung nicht nachkam, erwirkte die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung gegen Telefónica Germany. Demnach ist es nicht zulässig, "dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen."

Kunden, die unter ähnlichen Problemen leiden, bietet die Verbraucherzentrale Rechtsbeistand für 18 Euro pro Beratung.
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