Die für Neukunden geplante Volumendrossel für Kunden der deutschen Telekom stellt laut dem Landgericht Köln eine unangemessene Benachteiligung dar.
Die von der Telekom geplante Volumendrossel in den Flatrate-Tarifen des Anbieters dürfen laut dem Landgericht Köln nicht zur Anwendung kommen.
Nach einer Klage der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Die Telekom versäumte es dabei den Richtern die Argumentation über die "Power-User", welche für einen Großteil des Traffics verantwortlich sein sollen, näher zu bringen. Laut den Kölner Richtern steigt der Bedarf nach Bandbreit durch das gestiegene Streaming-Angebot von Fernsehen und Film und würde bei den neueren Verträgen auf längere Sicht auch normale Anwender beschneiden und nicht nur die "Power-User".
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, erwartet, dass die Telekom gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgehen wird. Notfalls beabsichtigte er den Fall bis zum Bundesgerichtshof zu verfolgen.
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